Nahezu jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen. Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten, ergänzt den Digital Services Act der EU, löst das Telemediengesetz (TMG) ab und benennt das TTDSG um. Erfahre jetzt, was das DDG für Deine Website bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz?
  2. Auswirkungen auf Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung
  3. Was solltest Du als Webseitenbetreiber jetzt tun?

1. Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz?

Das DDG ergänzt den Digital Services Act, eine EU-Verordnung zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet. Es regelt die Umsetzung dieser Pflichten in Deutschland und ersetzt das TMG und das NetzDG.

2. Auswirkungen auf Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung

Das DDG ersetzt das TMG und enthält nun die Impressumspflicht in § 5 DDG, wobei sich inhaltlich nichts ändert. Das TTDSG wird in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Aktualisiere die Bezeichnungen in Deiner Datenschutzerklärung.

3. Was solltest Du als Webseitenbetreiber jetzt tun?

Aktualisiere Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung, wenn Du bisher auf das TMG und das TTDSG verwiesen hast.

3.1. Impressum aktualisieren

Das DDG gilt für alle Online-Diensteanbieter. Wenn Du in Deinem Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen hast, ändere dies jetzt. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, den neuen § 5 DDG im Impressum anzugeben. Wir empfehlen, auf die Angabe des Paragrafen ganz zu verzichten, um bei künftigen redaktionellen Anpassungen auf der sicheren Seite zu bleiben.


Wenn Du Unterstützung bei der Aktualisierung Deiner Website benötigst, helfen wir Dir natürlich gerne weiter.

 

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